Schüler/innen unserer fünfjährigen HLW und dreijährigen Fachschule müssen einmal oder mehrmals während der Sommerferien ein Pflichtpraktikum in einschlägigen Betrieben ablegen. Zu diesem Zweck ist das Unterrichtsjahr im 3. und 4. Jahrgang der Höheren Lehranstalt und in der 2. Fachschule etwas verkürzt. Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind:

  • Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen)
  • Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.
  • Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg/innen, Kund/innen, Erlernen von Teamfähigkeit etc.
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen
  • Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern
  • Berufshinwendung und Berufserprobung
  • Erfahren/Erleben von Erwerbstätigkeit